Grosser Rat (GR) | Staat Freiburg Grosser Rat Der Grosse Rat des Kantons Freiburg ist die oberste Behörde des Kantons und er übt die gesetzgebende Gewalt aus Er besteht aus 110 Mitgliedern, die vom Volk im Proporzverfahren für fünf Jahre gewählt werden Er versammelt sich regelmässig zu den ordentlichen Sessionen
Parlinfo | Grosser Rat des Kantons Freiburg Auf unserer Website können Sie die aktuellen Ereignisse, Debatten, Beschlüsse und offiziellen Dokumente des Grossen Rates des Kantons Freiburg in Echtzeit verfolgen Auf ParlInfo können Sie alle von den Grossrätinnen und Grossräten eingereichten parlamentarischen Vorstösse sowie die Antworten des Staatsrats darauf einsehen
Den Grossen Rat entdecken | Parlinfo Im Kanton Freiburg sind die Behörden nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung von Exekutive, Legislative und Judikative organisiert Die Regierung (Staatsrat) übt die ausführende Gewalt aus, das Parlament (Grosser Rat) die gesetzgebende Gewalt und die Gerichte die rechtsprechende Gewalt
Organisation des Staates | Staat Freiburg Legislative Grosser Rat Der Grosse Rat des Kantons Freiburg ist die oberste Behörde des Kantons und er übt die gesetzgebende Gewalt aus
Parlament | Staat Freiburg Grosser Rat, oberste Behörde, gesetzgebende Gewalt, Parlament, Grossrätinnen und Grossräte, gewählt, Volk, Vorstellung, Informationen
Ordentliche Einbürgerungen | Staat Freiburg Jede Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn sie die unten aufgelisteten Kriterien erfüllt
Mitglieder | Parlinfo Datenschutz Barrierefreiheit Links Grosser Rat des Kantons Freiburg Rathausplatz 2 1701 Freiburg T +41 26 305 10 50
Mitglieder des Grossen Rates | Parlinfo Der Grosse Rat besteht aus 110 Grossrätinnen und Grossräte Die Mitglieder des Grossen Rates werden vom Volk im Proporzverfahren für fünf Jahre gewählt Das Gesetz bestimmt höchstens acht Wahlkreise Die angemessene Vertretung der Regionen des Kantons ist gewährleistet